Rettung vor Fahrverboten nach der neuen Bußgeldverordnung

Änderungen im neuen Bußgeldkatalog 2021

Liebe Mandantinnen und Mandanten,

durch den neuen Bußgeldkatalog, der am 09.11.21 in Kraft getreten ist, haben sich einige Änderungen ergeben, die für Sie durchaus von Relevanz sind! So erhöhen sich die Bußgelder für die meisten Ordnungswidrigkeiten mitunter empfindlich! Eine gute Nachricht jedoch vorab: Die Grenzen, ab denen Fahrverbote verhängt werden, sowie die vom Gesetzgeber vorgesehene Dauer dieser Fahrverbote ändert sich nicht. Auch die Punktegrenzen sind unverändert.

Verdopplung der Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße

Für das Zu-Schnell-Fahren inner- und außerorts sah es der Gesetzgeber als geboten an, die Bußgelder im Wesentlichen zu verdoppeln. Für eine Übertretung zwischen 16 und 20 km/h sind ab jetzt 70 € statt der bisherigen 35 € fällig. Außerorts wird von 30 € auf 60 € erhöht. Dieser Trend ist auch bei den Bestrafungen für Raser zu erkennen. Wer mehr als 41 km/h zu schnell fährt, zahlt, statt der bisherigen 200 €, ab jetzt mindestens 400 €. Fahrverbote drohen jedoch, wie bisher innerorts erst ab 31 km/h und außerorts ab 41 km/h zu schnell bzw. bei wiederholtem Fehlverhalten von 25 km/h oder mehr Übertritt. Bei all diesen Werten ist natürlich die Toleranz von 5 %, mindestens jedoch 5 km/h (für die Geschwindigkeiten unter Tempo 100) in Bezug auf die gefahrene Geschwindigkeit abzuziehen.

Falschparken hat sich nie weniger gelohnt

Im Allgemeinen sind die Bußgelder für das Falschparken deutlich angehoben worden. Auch in diesem Bereich steigern sich die Beträge natürlich mit zunehmender Schwere des Verstoßes. Ein einfaches Parken im Halteverbot kostet ab jetzt 25 €, statt 15 €. Empfindliche Erhöhungen der Bußgelder werden fällig für Parksünder, die Feuerwehrzufahrten blockieren und dadurch Rettungsfahrzeuge behindern. Damit verdient man sich einen Punkt nebst 100 € Bußgeld. 55 € werden fällig für den, der beim Parken einen Rad- oder Gehweg blockiert. Sogar mit einem Punkt belohnt wird dieses Verhalten, sollten durch das Fehlverhalten Fußgänger oder Radfahrer behindert oder gar gefährdet werde. Dann sind 70 € bzw. 80 € fällig. Ebenfalls 55 € kostet das Parken auf einem Parkplatz, der für Carsharing- oder Elektrofahrzeuge vorgesehen ist.

Rettungsgassensünder werden empfindlich bestraft

Seit dem neuen Bußgeldkatalog kommt bereits beim Nichtbilden einer Rettungsgasse ein Monat Fahrverbot zu den 200 € Bußgeld und 2 Punkten hinzu. Dies sollte neben möglichen strafrechtlichen Konsequenzen Motivation genug sein, auf die rechte bzw. linke Seite der eigenen Spur zu fahren. Wer jedoch so dreist ist und den Stau hinter sich lassen möchte, in dem er die Rettungsgasse als freie Spur verwendet, wird in Zukunft mit mindestens 240 €und bis zu 320 € Bußgeld, zwei Punkten und ebenfalls einem Monat Fahrverbot belohnt. Dieses Verhalten wurde bisher nur mit einem unerlaubten Rechtsüberholen bewertet.

Fahrverbot für Fußgängergefährdung

Auf ein einmonatiges Fahrverbot, sowie ein Bußgeld von 140 € statt bisher 70 € muss sich gefasst machen, wer beim Abbiegen Fußgänger nicht beachtet und diese dadurch gefährdet.

Hohe Bußgelder für Autoposer

Wer es für notwendig hält, unnötigen Lärm oder vermeidbare Abgasbelästigungen zu verursachen, bekommt zukünftig ein Bußgeld von 80 € statt bisher 10 € aufgebrummt. Auch das Bußgeld für ein unnützes Hin- und Herfahren innerhalb geschlossener Ortschaften wird von 20 € auf 100 € erhöht.

 

Zusammenfassend lässt sich mit der Meinung der Rechtsabteilung des ADAC sagen, dass das lange Diskutieren zwischen Bundesverkehrsministerium und den Ländern im Bundesrat ein gutes Ende gefunden hat. So erscheint der neue Bußgeldkatalog und seine Regelungen als durchaus angemessen. Wenn Sie sich genauer informieren möchten, empfehlen wir die Website des ADAC (Neuer Bußgeldkatalog 2021: Diese Strafen drohen | ADAC) Hier sind alle neuen Bußgelder haarklein aufgeführt.

 

Rechtsanwältin Pia-Alexandra Kappus

Rechtsanwältin für Verkehrsrecht
– Fachanwältin für Verkehrsrecht –