UPDATE Abgasskandal – Mercedes und Audi

Viele Besitzer von Dieselfahrzeugen der Marken Mercedes (2,0 l – 3,0 l) oder Audi (3,0 l) wurden in den vergangenen 3 Jahren gebeten, auf Ihrem Fahrzeug ein Software-Update machen zu lassen. Dies geschah aufgrund verpflichtender Rückrufe des Kraftfahrbundesamtes (KBA). Dieses erklärte in einer Vielzahl der Dieselmotoren von Mercedes- und Audi-Modellen verbaute Abschalteinrichtung für unzulässig und verpflichtete die Daimler AG und die AUDI AG zur Beseitigung dieser Einrichtungen.

Sowohl bei Mercedes-Fahrzeugen als auch bei Audi-Fahrzeugen waren die Motoren mit der Abgasnorm „Euro 5“ als auch „Euro 6“ von den zahlreichen Rückrufen betroffen.

Inzwischen gibt es eine Vielzahl von Urteilen diverser Land- und Oberlandesgerichte, die Käufern solcher Fahrzeuge Schadensersatz zugesprochen haben.

Den Klägern wurde die Erstattung des Kaufpreises unter Anrechnung eines Nutzungsersatzes für die gefahrenen Kilometer zugesprochen, gegen Übergabe ihrer Fahrzeuge an den jeweiligen Hersteller. Diejenigen Kläger, die ihre Fahrzeuge behalten wollten, erhielten oft vom Hersteller das Angebot einer Einmalzahlung oder einer Gutschrift.

Gerade bei Audi-Fahrzeugen ist der Trend der letzten Monate unverkennbar: Es gibt immer mehr klagestattgebende Urteile, nicht nur in der ersten, sondern auch in der zweiten Instanz.

Aber auch bei Mercedes-Fahrzeugen gibt es nach einer lang andauernden Talsohle mittlerweile drei oberlandesgerichtliche Urteile (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Oberlandesgericht Naumburg und Oberlandesgericht Köln), die für die jeweiligen Kläger positiv ausgefallen sind.

Hinzu kommt noch, dass das KBA vor kurzem mehrere Widersprüche, die die Daimler AG gegen die Rückrufbescheide aus den Jahren 2018 und 2019 erhoben hatte, zurückgewiesen hat. Das KBA geht bei den betroffenen Fahrzeugen also nach wie vor davon aus, dass die beanstandeten Abschalteinrichtungen unzulässig sind. Damit dürfte der Druck auf die Daimler AG auch in den laufenden gerichtlichen Verfahren erheblich steigen und die Chancen der betroffenen Fahrzeugbesitzer auf Schadensersatzzahlung könnten sich bedeutend erhöhen.

MERCEDES DIESEL MODELLE, DIE VON DEN RÜCKRUFEN IM MERCEDES ABGASSKANDAL BETROFFEN SIND:

– G 350 d Euro 6b,

– E 350 BlueTEC Euro 6b,

– ML 250 BlueTEC 4MATIC und ML 350 BlueTEC Euro 6b,

– GLE 250 d Euro 6b,

– SLK 250 d Euro 6b,

– GLK 220 BlueTEC 4MATIC und GLK 250 BlueTEC 4MATIC Euro 6b,

– GLC 220d 4MATIC und GLC 250d 4MATIC Euro 6b,

– GLK 220 CDI und GLK 220 CDI 4MATIC Euro 5,

– Vito Euro 5.

BEI AUDI SIND FOLGENDE MODELLE VON DEN RÜCKRUFEN IM AUDI ABGASSKANDAL BETROFFEN:

– Audi A6 Avant Euro 5,

– Audi Q5 Euro 6,

– Audi SQ5 Euro 6,

– Audi A7 Sportback Euro 6

– Audi A8 Euro 5.

Wenn auch Sie prüfen möchten, ob Sie bezüglich Ihres Fahrzeugs Schadensersatzansprüche geltend machen können, so sprechen Sie uns bitte an! Unsere Kanzlei ist seit Jahren auf den Abgasskandal spezialisiert und wir konnten schon vielen Fahrzeugbesitzern helfen, ihre Schadensersatzforderungen durchzusetzen.

Rechtsanwalt Michael Borik
Fachanwalt für Verkehrsrecht

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    Anwalt Mietrecht Frankfurt Michael-borik

    Michael Borik

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    Dieselskandal für die Hersteller VW, Audi & Mercedes.

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