Kosten & Rechtsschutz
Unsere Honorare sind transparent, fair und an gesetzlichen Vorgaben ausgerichtet.
Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherern zusammen und rechnen bei rechtsschutzversicherten Mandanten, sofern Rechtsschutzdeckung vorliegt, nach den Bedingungen der Rechtsschutzversicherer, d. h. nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, ab. Als rechtsschutzversicherter Mandant können Sie jedenfalls für die Mandatsgegenstände, die von der Rechtsschutzversicherung gedeckt sind, sicher sein, dass Sie, außer einer evtl. bei der Rechtsschutzversicherung bestehenden Selbstbeteiligung, keine Kosten zahlen müssen.
Wir werden Ihnen in Ihrem individuellen Einzelfall die Kostenfrage gerne ausführlich vor der Mandatierung erläutern und auch schriftlich zu Ihrer Sicherheit per E-Mail mitteilen.