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Autofahren im Herbst

Wer haftet, wenn Sie ihr Auto unter einem Kastanienbaum parken und das Autodach bei Ihrer Rückkehr voller Dellen ist?

Grundstückseigentümer und Gemeinden können grundsätzlich nicht dafür verantwortlich gemacht werden. „Bäume tragen im Herbst Früchte.“ Gewisse Gefahren, die nicht auf menschlichen Verhalten beruhen, sondern auf Gegebenheiten der Natur, müssen hingenommen werden. Schließlich können Autofahrer erkennen, ob eine Kastanie oder ein Walnussbaum voller Früchte hängt. Wer trotzdem darunter parkt, trägt das Risiko. Es müssen auch keine Warnschilder aufgestellt werden.

Versicherungen haften ebenfalls nicht.Die Rechtsprechung spricht hier von allgemeinem Lebensrisiko und das ist nicht versicherbar. Selbst die Vollkaskoversicherung zahlt nur wenn es sich um ein unvorhersehbares, plötzliches Ereignis handelt.Wenn jemand sein Auto im Herbst unter einen Kastanienbaum oder auch eine Eiche parkt, muss er damit rechnen, dass die Früchte auch herunterfallen, das ist in der Regel nicht unvorhersehbar.

Anders kann es aussehen wenn plötzlicher Wind oder gar Sturm einen Kastanienregen auslösen.

Ändert es etwas wenn die Kastanien oder Äste durch einen Sturm heruntergeprasselt sind ?

Bei Astbruch kann dann doch der Eigentümer des Baums mit ins Spiel kommen. Wenn der Baum krank und deshalb morsch war und der Eigentümer seinen regelmässigen Baumkontrollpflichten nicht mindestens zweimal im Jahr nachgekommen ist liegt eine Verkehrssicherungspflichtverletzung vor, die zu Schadensersatz führen kann.

Bei Kastanien kommt es auf die Windstärke an.Erst ab Windstärke 8 zahlt die Teilkaskoversicherung. Das gilt auch für den Astbruch bei einem gesunden Baum. Die Vollkaskoversicherung zahlt teilweise auch bei niedrigen Windstärken.

An dieser Stelle ein Tipp: Sichern sie als Geschädigter die Beweise. Sie müssen nachweisen, dass der Baum krank war oder mindestens 8 herrschte Fotografieren Sie die Äste den Baum und ihr wie Auto stand. Holen Sie eine Windstärkenauskunft beim Deutschen Wetterdienst in Offenbach ein.

 Wer haftet, wenn Sie als Fußgänger oder Radfahrer auf Laub verunglücken?

Für die Räumung der öffentlichen Gehwege sind grundsätzlich die Städte und Gemeinden im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht verantwortlich. Häufig übertragen sie diese Pflicht auf die Grundstückseigentümer. Diese bleiben selbst dann für die regelmäßige die Kontrolle der Reinigung verantwortlich wenn sie diese den Mietern oder einem Hausmeister übertragen. Allerdings müssen die Wege nicht vollkommen frei von Laub sein, das wäre auch kaum machbar. Deswegen geht die Rechtsprechung fast immer von einem Mitverschulden des Verletzten aus. Ist für den Fußgänger die Rutschgefahr erkennbar muss er entweder einen anderen sicheren Weg wählen oder besonders vorsichtig sein.

– wie oft muss der Eigentümer das Laub wegräumen?

Die Zeiten fürs Laubkehren orientieren sich am Winterdienst, also in der Regel werktags von 7 Uhr bis 20 Uhr und am Wochenende ab 9 Uhr.

Eine genaue Regel, wie oft Laub zu fegen ist, gibt es nicht. Auch die Gerichte erkennen an, dass das Ganze auch noch wirtschaftlich bleiben muss. Selbst ein sorgfältiger Grundstückseigentümer kann nicht ständig Laub auf Wegen und Treppen beseitigen

Allgemein gilt: Je mehr Blätter fallen, desto häufiger müssen Straßen und Wege gefegt werden.

– wenn ein Radfahrers stürzt- wer haftet?

Im öffentlichen Verkehrsraum, also auf Radwegen und in Fußgängerzonen die Gemeinden.Aber auch der Radfahrer hat in ein hohes Mitverschulden, das seine Schadensersatzansprüche mindert. So hat das Oberlandesgericht Bremen gerade erst entschieden, dass ein Radfahrer, der ohne nähere Prüfung eine laubbedeckte Fläche befährt mit Hindernissen darunter rechnen muss und im Schadensfall die Gemeinde nicht haftet.

Auch hier ein Tipp sichern sie sofort alle Beweise und entfernen sie sich nicht von der Unfallstelle bis Polizei oder Rettungsdienst eintrifft, suchen sie Zeugen und markieren sie exakt die Sturzstelle.

Pia-Alexandra Kappus
– Fachanwältin für Verkehrsrecht –