Elternzeit-Antrag

Was es beim Beantragen von Elternzeit & Elternteilzeit zu beachten gibt

Tipps für den rechtlichen Ernstfall in der Elternzeit

Sie möchten Elternzeit und gleichzeitig Elternteilzeit beanspruchen?

Elternzeit erfreut sich, nicht zuletzt seit der Zahlung von Elterngeld, immer größerer Beliebtheit bei beiden Elternteilen. Wir haben darin sehr viel Prozesserfahrung und setzen uns gern für die Durchsetzung Ihrer Rechte ein.

  • Formfehler beim Elternzeitantrag vermeiden

    Der Elternzeitantrag an sich ist unkompliziert und kann vom Arbeitgeber nicht abgelehnt werden. Es kommt nur auf den Zugang beim Arbeitgeber an, diesen müssen Sie nachweisen können. Achtung! Der Antrag muss unbedingt schriftlich abgefasst, eigenhändig unterschrieben sein und dem Arbeitgeber im Original zugehen; E-Mail oder Telefax genügt nicht. Geben Sie den Antrag also persönlich beim Arbeitgeber ab und lassen Sie sich den Eingang schriftlich quittieren. Oder Sie schicken einen Boten, der den Zugang bestätigen kann. Ein Einschreiben, selbst mit Rückschein, reicht im Streitfall als Nachweis nicht aus.

  • Kündigungsschutz ab Eingang

    Ab Eingang des Elternzeitverlangens beim Arbeitgeber haben Sie Kündigungsschutz bis zum Ende der Elternzeit.

  • Anspruch auf eine Teilzeittätigkeit

    Während der Elternzeit haben Sie Anspruch auf eine Teilzeittätigkeit von bis zu 30 Stunden. Der Elternteilzeitantrag kann gemeinsam mit dem Elternzeitantrag gestellt werden oder auch während einer bereits laufenden Elternzeit. Er sollte frühestens 8 Wochen und muss spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit gestellt werden.

  • Ablehnung des Wunsches auf Elternteilzeit

    Während der Elternzeit darf der Arbeitgeber Ihren Wunsch auf Elternteilzeit nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Diese Hürde ist für den Arbeitgeber viel höher als beim normalen Teilzeitverlangen außerhalb der Elternzeit.

  • Was im Fall einer Ablehnung der Elternteilzeit zu tun ist

    Im Fall der Ablehnung Ihres Teilzeitverlangens während der Elternzeit durch den Arbeitgeber können Sie vor dem Arbeitsgericht klagen.