
Während ihrer mittlerweile fast 20 Berufsjahren als Rechtsanwältin war sie anfangs strafrechtlich und danach auf allen Gebieten des Zivilrechts tätig, insbesondere im Miet-, Vertrags-, Verkehrs- und Arbeitsrecht. Mittlerweile konzentriert sie sich im Wesentlichen auf ihre beiden Fachanwalts- und Spezialgebiete, das Arbeitsrecht und das Verkehrsrecht.
Rechtsanwältin Kappus ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein. Sie vertritt überwiegend die Arbeitnehmerseite vor allen deutschen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten. Im Zusammenhang mit tarifvertraglichen Streitigkeiten des Baugewerbes tritt Frau Rechtsanwältin Kappus auch vor dem Bundesarbeitsgericht auf.
In ihrem zweiten Fachanwalts- und Spezialgebiet, dem Verkehrsrecht, veröffentlicht Frau Rechtsanwältin Kappus regelmäßig Aufsätze in Fachzeitschriften, kommentiert Gerichtsentscheidungen in juris und nimmt als Verkehrsrechtsexpertin zu verkehrsrechtlichen Fragen in der Auto-Bild Stellung.
Sie ist auch Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein.